Leistungen


Psychologische Psychotherapie 


Als approbierte psychologische Psychotherapeutin arbeite ich mit den wissenschaftlichen Methoden integrativer kognitiver Verhaltenstherapie. Die Verhaltenstherapie ist eine der vier offiziell anerkannten Richtlinienverfahren und in Studien vielfach als wirksame Behandlungsform bei den verschiedensten psychischen Störungen und Beschwerden nachgewiesen worden. 

Einzeltermine dauern gewöhnlich 50 Minuten und finden in ein- bis zweiwöchigem Abstand statt. Gruppensitzungen finden wöchentlich statt und dauern 100 Minuten mit mindestens drei und höchstens neun Teilnehmenden.


Ich biete sowohl Einzeltherapie als auch Gruppentherapie an und arbeite mit Erwachsenen ab 18 Jahre.


ADHS - Diagnostik


Unaufmerksamkeit, Hyperaktivität und Impulsivität?

ADHS ist schon lange keine "Kinderkrankheit" mehr. Vielfach führt sich ein oft verändertes Symptombild im Erwachsenenalter fort und kann Belastungen und Beeinträchtigungen auslösen. Mit verschiedenen Diagnostikinstrumenten lässt sich eine fundierte psychologische Diagnostik durchführen, um bei Bedarf weitere Behandlungsschritte in Betracht ziehen zu können.


Für Personen, die eine reine Diagnostik wünschen, biete ich fundierte ADHS-Diagnostik an. Dazu werden drei Termine angesetzt. Es handelt sich um eine reine Selbstzahlerleistung.

Sprechen Sie mich gern an, dann lasse ich Ihnen einen Kostenvoranschlag zukommen.


Behandlungsspektrum

Behandlungsfelder im Rahmen von Psychotherapie:

  • Affektive Störungen (Depressive Erkrankungen, Bipolare Erkrankungen, anhaltende Affektive Störungen)
  • ADHS im Erwachsenenalter
  • Ängste (soziale Ängste, Panikstörung, Agoraphobie, Generalisierte Angststörung, spezifische Phobien)
  • Zwänge
  • Anpassungsstörungen
  • Traumafolgestörungen und Belastungsstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen (inkl. Borderline Persönlichkeitsstörung)
  • Krankheitsangststörung ( Hypochondrie)
  • Abhängigkeitserkrankungen
  • Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Binge Eating)
  • Schmerzstörungen
  • Schlafstörungen
  • Nachsorge psychotischer Erkrankungen



Kosten

Gesetzlich Versicherte:
Die Kosten für eine Psychotherapie ist bei den gesetzlichen Versicherungen eine antragspflichtige Leistung. 

 

  1. In der Regel finden zunächst bis zu drei Sprechstunden statt, um die Indikation einer Richtlinien-Psychotherapie und die Passung meines Angebots für Sie zu prüfen.
  2. Bei vorhandener Indikation und Passung können Sie einen Platz auf der Warteliste erhalten, wenn sie dies wünschen. Dabei entstehen Wartezeiten, sobald ein Behandlungsplatz frei wird, werden Sie kontaktiert. WICHTIG: Um auf der Warteliste zu bleiben, melden Sie sich bitte alle drei Monate erneut kurz per Mail. Ansonsten werden Ihre Kontaktinformationen gelöscht und der Platz freigegeben.
  3. Wenn Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre keine Psychotherapie in Anspruch genommen haben, werden anschließend bis zu vier probatorische Sitzungen durchgeführt, um die nötigen Erstinformationen einzuholen und die gesetzliche Aufklärung und Zielsetzung abzuschließen. 
  4. Sofern es zwischenmenschlich "passt" (was für die therapeutische Beziehung und den Behandlungserfolg wichtig ist), stellen wir gemeinsam einen Antrag bei Ihrer Versicherung. Sie benötigen dazu eine gültige Versicherungskarte, welche zu Beginn des laufenden Quartals eingelesen wird. Ansonsten werden die Kosten entsprechend des unten genannten Vorgehens "Selbstzahler*Innen" privat in Rechnung gestellt.

 


Privatversicherte:

In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psycho­therapie von Privaten Kranken­versicherungen übernommen, aber die Kosten­erstattung hängt vom Umfang Ihrer individuell vereinbarten Versicherungs­leistungen ab. Informieren Sie sich bitte vor Beginn unseres ersten Gesprächs bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten für eine Therapie übernommen werden. Unter Umständen können anteilige Kosten entstehen, die nicht erstattet werden. Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den geltenden Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024.


Beihilfeberechtigte:

Die Beihilfe­stellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psycho­therapie. Es ist ratsam, vor Aufnahme der Therapie die Übernahmemodalitäten mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle zu klären. Unter Umständen können anteilige Kosten entstehen, die nicht erstattet werden. Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den geltenden Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024.


Selbstzahler*Innen:

Natürlich können Sie sich auch entscheiden, die Kosten der Therapiesitzungen selbst zu übernehmen und müssen keinerlei Formalitäten durchlaufen. Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den geltenden Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024 und wird dabei privat in Rechnung gestellt. Die Honorare sind in manchen Fällen als „außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)“ steuerlich absetzbar, wenn sie einen gewissen Betrag überschreiten.


Ausfallhonorare (unabhängig von der Abrechnungsform):

Zu Beginn der Psychotherapie wird ein Behandlungsvertrag geschlossen, in diesem ist auch das Absagemanagement klar geregelt. Termine sind ausnahmslos bis zu 48h vorher zu verschieben / abzusagen. Ansonsten können Termine nicht nachbesetzt werden und es entstehen ein finanzieller Schaden sowie unzumutbare Wartezeiten für andere Patient*Innen bei ohnehin knappen Therapieplätzen. Bei einer späteren Absage oder auch unentschuldigtem Nicht-Erscheinen wird ein Ausfallhonorar von 60% des ausgefallenen Honorars in Rechnung gestellt. Dieses Ausfallhonorar ist privat zu zahlen und wird unabhängig von dem Versicherungsstatus nicht übernommen.

Die aktuell gültigen Honorare sind im EBM (Einheitlichen Bewertungsmaßstab, gültig für gesetzlich Versicherte) oder der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten, gültig für PKV, Beihilfe, Selbstzahler*Innen) nachzulesen.