Gesetzlich Versicherte:
Die Kosten für eine Psychotherapie ist bei den gesetzlichen Versicherungen eine antragspflichtige Leistung.
- In der Regel finden zunächst bis zu drei Sprechstunden statt, um die Indikation einer Richtlinien-Psychotherapie und die Passung meines Angebots für Sie zu prüfen.
- Bei vorhandener Indikation und Passung können Sie einen Platz auf der Warteliste erhalten, wenn sie dies wünschen. Dabei entstehen Wartezeiten, sobald ein Behandlungsplatz frei wird, werden Sie kontaktiert.
WICHTIG: Um auf der Warteliste zu bleiben, melden Sie sich bitte alle drei Monate erneut kurz per Mail. Ansonsten werden Ihre Kontaktinformationen gelöscht und der Platz freigegeben.
- Wenn Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre keine Psychotherapie in Anspruch genommen haben, werden anschließend bis zu vier probatorische Sitzungen durchgeführt, um die nötigen Erstinformationen einzuholen und die gesetzliche Aufklärung und Zielsetzung abzuschließen.
- Sofern es zwischenmenschlich "passt" (was für die therapeutische Beziehung und den Behandlungserfolg wichtig ist), stellen wir gemeinsam einen Antrag bei Ihrer Versicherung. Sie benötigen dazu eine gültige Versicherungskarte, welche zu Beginn des laufenden Quartals eingelesen wird. Ansonsten werden die Kosten entsprechend des unten genannten Vorgehens "Selbstzahler*Innen" privat in Rechnung gestellt.
Privatversicherte:
In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von Privaten Krankenversicherungen übernommen, aber die Kostenerstattung hängt vom Umfang Ihrer individuell vereinbarten Versicherungsleistungen ab. Informieren Sie sich bitte
vor
Beginn unseres ersten Gesprächs bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten für eine Therapie übernommen werden. Unter Umständen können anteilige Kosten entstehen, die nicht erstattet werden. Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den geltenden Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024.
Beihilfeberechtigte:
Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Es ist ratsam,
vor
Aufnahme der Therapie die Übernahmemodalitäten mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle zu klären. Unter Umständen können anteilige Kosten entstehen, die nicht erstattet werden. Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den geltenden Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024.
Selbstzahler*Innen:
Natürlich können Sie sich auch entscheiden, die Kosten der Therapiesitzungen selbst zu übernehmen und müssen keinerlei Formalitäten durchlaufen. Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den geltenden Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024 und wird dabei privat in Rechnung gestellt. Die Honorare sind in manchen Fällen als „außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)“ steuerlich absetzbar, wenn sie einen gewissen Betrag überschreiten.
Ausfallhonorare (unabhängig von der Abrechnungsform):
Zu Beginn der Psychotherapie wird ein Behandlungsvertrag geschlossen, in diesem ist auch das Absagemanagement klar geregelt. Termine sind ausnahmslos bis zu 48h vorher zu verschieben / abzusagen. Ansonsten können Termine nicht nachbesetzt werden und es entstehen ein finanzieller Schaden sowie unzumutbare Wartezeiten für andere Patient*Innen bei ohnehin knappen Therapieplätzen. Bei einer späteren Absage oder auch unentschuldigtem Nicht-Erscheinen wird ein Ausfallhonorar von 60% des ausgefallenen Honorars in Rechnung gestellt. Dieses Ausfallhonorar ist privat zu zahlen und wird unabhängig von dem Versicherungsstatus nicht übernommen.
Die aktuell gültigen Honorare sind im EBM (Einheitlichen Bewertungsmaßstab, gültig für gesetzlich Versicherte) oder der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten, gültig für PKV, Beihilfe, Selbstzahler*Innen) nachzulesen.